Verkehrswende in Bayern erfordert ein Rad-Gesetz

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ADFC Bayern begrüßt Kabinettsbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in Bayern, hält aber gleichzeitig an der Forderung nach einem Rad-Gesetz für Bayern fest.

In ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregierung u.a. Investitionen in die Förderung des Radverkehrs beschlossen. Konkret sollen zwei Radschnellwege in München und Nürnberg bis 2022 mit 30 Mio. Euro gefördert werden. Zudem sollen 4.000 neue Fahrradabstellplätze an Haltestellen und Bahnhöfen zu 75 Prozent bezuschusst werden.

Der ADFC Bayern begrüßt den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, der einen Teil der Forderungen aus der aktuellen Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ des Fahrrad-Clubs aufgreift. Die Pläne gehen dem ADFC jedoch nicht weit genug. Bernadette Felsch, Landesvorsitzende des ADFC Bayern: „Dass die Staatsregierung für ein paar der Ziele aus ihrem „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ nun endlich Geld bereitstellt, freut uns sehr. Die Finanzierung der schon seit einigen Jahren geplanten Pilot-Radschnellwege in München und Nürnberg und 4.000 Abstellplätze sind ein guter Anfang. Im Vergleich zu den z.B. gleichzeitig beschlossenen 310 Mio. Euro für den Ausbau von Autostraßen zeigt sich jedoch die leider nach wie vor geringe Relevanz des Radverkehrs in den Augen der bayerischen Staatsregierung. Dabei wäre der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vergleichsweise günstig und effektiv für die Luftreinhaltung. Und das Fahrrad ist nach eigener Aussage der Staatsregierung 'für kurze und mittlere Entfernungen das schnellste, effizienteste und ökologischste Verkehrsmittel'! Um zumindest die im „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ gesteckten Ziele wirklich zu erreichen und das „Radlland Bayern“ zu werden, braucht es aber vor allem auch erheblich mehr Personal für die Planung und Umsetzung, das die Kommunen berät und unterstützt. Andernfalls befürchten wir, dass die ohnehin geringen Finanzmittel nicht zeitnah und einfach abgerufen werden können.“

Bernadette Felsch: „Wir wollen ein faires und sicheres Miteinander auf den Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen. Wir wollen gute Luft und weniger Lärm - in den Städten genauso wie auf dem Land. Das bedeutet nichts weniger als eine Mobilitätswende. Deshalb halten wir an unserer Forderung nach einem Rad-Gesetz für Bayern fest. Denn ohne rechtliche Vorgaben bleibt jedem Landkreis, jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst überlassen, ob und wie sie den Radverkehr stärkt. Berlin zeigt mit seinem kürzlich beschlossenen Mobilitätsgesetz, dass mit verbindlichen Vorgaben und Unterstützung mehr vorangeht! Wir möchten, dass die Staatsregierung die bayerischen Kommunen bei der Förderung des Radverkehrs nicht weiter mit dem Hinweis auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht alleine lässt!“

Alle Forderungen der ADFC-Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.

Hinweis für Redaktionen
Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich und unter www.radgesetz-bayern.de/medienbereich/pressemitteilungen.

Ein Rad-Gesetz für Bayern! auf Twitter: @RadgesetzBY

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