Fahrradcodierung

Bei der Codierung wird in den Fahrradrahmen eine Ziffern­ und Zahlenkombination geprägt oder mittels Sicherheits­-Etikett aufgeklebt, die in codierter Form den Ort, die Straße, Hausnummer und Initialen des Fahrradbesitzers enthält.Die ADFC­ Fahrradcodierung basiert auf dem von der Polizei in Bergisch ­Gladbach (NRW) bereits im Jahr 1993 entwickelten Codierverfahren. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich (1996) auch von der ständigen Konferenz der Innenminister der Länder als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Fahrraddiebstählen empfohlen.

 

 

Termine und Anmeldung

Termine und Anmeldung (z. T. erforderlich) über das Touren-und-Termine-Portal des ADFC.

 

Du und Gleichgesinnte, ihr möchtet gleich mehrere Fahrräder von uns codieren lassen? Termine lassen sich auch separat vereinbaren. Kontaktiere uns per Mail an codierung(..at..)adfc-rosenheim.de

Gebühr

Die Gebühr pro Codierung beträgt 
    o Nicht- Mitglieder: 15€
    o Mitglieder: 8€
    o nur ein Akku: 5€
    o bei Eintritt in den ADFC: 0€

Der Betrag kommt unserer Vereinsarbeit zugute.


Vorteile

Das Codieren personenbezogener Daten in den Rahmen von Fahrrädern bietet folgende Vorteile:

  • Mit der Prägung personenbezogener Daten in den Rahmen oder dem Aufkleben eines Sicherheits-Etiketts sind Fahrräder eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen.
  • Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest dem Dieb den Weiterverkauf des gestohlenen Rades.
  • Der Verkaufswert des Fahrrads sinkt erheblich, da ein Weiterverkauf ohne Eigentumsnachweis kaum oder nur erschwert möglich ist.
  • Die Hemmschwelle für potentielle Diebe steigt bei codierten Fahrrädern.
  • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund des personenbezogenen Codes.
  • Nach einem Diebstahl kann der Code leicht hergeleitet werden und steht damit dem Eigentümer des Fahrrads für eine Anzeige bei der Polizei zur Verfügung.
  • Polizeikontrollen können schnell und ohne großen Aufwand durchgeführt werden.
  • Eine Registrierung des Codes in einer zentralen Datenbank ist nicht erforderlich. Das Fahrrad selbst fungiert durch den Code als rollende Datenbank .
  • Aufgefunden Fahrräder können dem Eigentümer eindeutig zugeordnet und wieder zugeführt werden.

 

 

Vorbereitung

Damit die Codierung zügig stattfinden kann, wäre es prima, du würdest uns in der Vorbereitung etwas unterstützen. Was wäre hilfreich?

1. Säubere die Stelle am Fahrrad, an der die Codierung aufgebracht werden soll. Der ideale Platz ist am Sattelrohr auf der rechten Seite. Der Codieraufkleber ist ca. 8.5 cm lang. Das Codiergerät hat aber eine Breite von 15cm und eine Höhe von 8 cm. D. h. Anbauteile wie Flaschenhalter, Schlosshalter o. ä. sollten den Zugang nicht erschweren. In solchen Fällen können diese Anbauteile bereits zuhause demontiert werden oder die Codierung findet an einer besser zugänglichen Stelle statt, die dann idealerweise auch schon gereinigt ist.

2. Lade hier den Codierauftrag herunter, fülle ihn am Computer/Smartphone in den Feldern aus, die deine personenbezogenen Daten und die Daten deines Fahrrades erfassen (Namen, Adresse, Rahmennummer, Farbe ...). Den EIN-Code brauchst du nicht einzutragen, diesen erzeugen wir gerne während der Codieraktion und tragen ihn dann auf deinem Codierauftrag ein. Drucke den ausgefüllten Codierauftrag auf A4 aus und bringe ihn zum Codiertermin mit. Falls Dir das Ausfüllen und Ausdrucken vorab zu umständlich ist, ist das auch in Ordnung, der Ablauf dauert dann vor Ort etwas länger. Bitte bring unbedingt deinen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass mit, sowie - falls vorhanden - den Kaufbeleg und ggf. den ADFC Mitgliedsausweis. 

3. Es wäre nett, wenn Du für das Geld für die Zahlung der Gebühren abgezählt dabei hättest, weil unsere Wechselgeldkasse limitiert ist (wir sind ein Verein Radbegeisterter, keine Bank :-) ).

    

Durchführung der Prägung

Der Code wird mittels eines Prägegeräts in das Sattelrohr - möglichst nah an der Sattelklemmung - auf der rechten Seite (Kettenseite) des Rahmens eingeprägt. Die Prägetiefe beträgt dabei lediglich 0.1 bis 0.2 mm. Nach dem Anbringen der Prägung wird darauf geachtet, dass die Codierung so geschützt wird, dass keine Korrosion (Rost) entstehen kann. Dies geschieht durch das Aufbringen von Kaltwachs und der Abdeckung der Codierstelle mit einer dauerhaften Schutzfolie, die auch den Zweck hat, auf den Sinn und die Existenz dieses Codes hinzuweisen.

Der renommierte Prof. v. d. Osten-Sacken, Technischen Universität Aachen, hat vor Jahren ein Gutachten erstellt. Darin wird bestätigt, dass eine Codierung von Stahl- und Alurahmen in Diamantbauweise bis zu einer Kerbtiefe von 0.15 bis 0.2 mm keine negativen Auswirkungen auf die Stabilität des Rahmens habe. Rahmen aus Carbon, Titanal sowie verchromte Rahmen dürfen nicht codiert werden. Dieses Gutachten war ursprünglich bis zum 31.12.2000 befristet, wurde aber zwischenzeitlich auf unbefristete Zeit verlängert.

 

 

Der Code

Die auf den Eigentümer bezogene Zuordnung des Fahrrads wird durch den Code erreicht. Dieser wird aus der von den Kfz-Kennzeichen bekannten Buchstabenfolge für den Land- bzw. Stadtkreis, dem Wohnort, der Straße und der Hausnummer sowie den Initialen des Namens gebildet.

Was tun bei Umzug oder Verkauf?

Ein Wohnungswechsel ist kein Problem. Die Polizei kann anhand der Meldedaten einen Wohnungswechsel nachvollziehen und den neuen oder früheren Wohnort des Eigentümers feststellen.

Umzug

Zieht man als Besitzer eines codierten Rades um, so sollte darauf geachtet werden, dass man seinen früheren Wohnsitz (durch Meldebescheinigung) nachweisen kann. So kann man bei einer Polizeikontrolle weiterhin sein Eigentum an dem betreffenden Rad beweisen. Unter Vorlage des Personalausweises und der Meldebescheinigung besteht die Möglichkeit einen neuen Code anbringen zu lassen.

Verkauf

Wird ein codiertes Fahrrad verkauft, so muss der Käufer auf einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bestehen, auf der Name und Adresse des Verkäufers sowie Fahrradmarke und -modell enthalten sind (vgl. ADFC-Musterkaufvertrag Gebauchtrad). Außerdem sollte er sich den Originalkaufvertrag aushändigen lassen. Ebenfalls empfehlenswert ist die Nachprüfung des Codes auf Übereinstimmung mit den Verkäuferdaten, um den Kauf eines gestohlenen Rades zu vermeiden. Der Käufer kann unter Vorlage des Originalkaufvertrages, des Gebrauchtrad-Kaufvertrages und seines Personalausweises einen neuen Code anbringen lassen.

Was kann ich tun bevor ein Diebstahl passiert?

  1. Die Codierung Ihres wertvollen Fahrrades durch den ADFC ist der erste vorbeugende Schritt.
  2. Weitere Hinweise gibt es von der Polizei:  Flyer der Polizei zur Sicherung Ihres Fahrrades

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